CareLit Fachartikel

Zur rechtswidrigen Vernachlässigung der Gebärdensprache im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen

Kreutz, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 11 · S. 629 bis 634

Dokument
129321
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Kreutz, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
629 bis 634
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Zu den vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter gehören somit auch die Dolmetschleistungen von Gebärdensprachdol-metschern. Rechtlich betrachtet kommt zwischen dem Gehörlosen und dem Gebärdensprachdolmetscher ein Dienstvertrag im Sinne der §§6ll ff. BGB zustande. Der gehörlose Patient, der die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers im Zuge einer stationären Krankenhausbehandlung benötigt, muss demnach selbst aktiv werden. Diese Eigeninitiative kann er jedoch nach dem Wortlaut der Regelung in §2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG {»...vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter«)3 nicht entfalten.

Schlagworte

SPRACHE KRANKENHAUS ANAMNESE IDENTITÄT THERAPIE KRANKENHAUSTRÄGER KRANKHEIT PATIENTEN LEISTUNG PRAXIS ESSEN INTERNET KOMMUNIKATION LINGUISTIK DENKEN MENSCHEN