Opferentschädigung; Regress des Leistungsträgers gegen schadensersatzpflichtigen Vater des Opfers; FamiLienprivileg des §116 Abs. 6 SGB X gilt auch für Forderungsübergang in Opfer…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 11 · S. 645 bis 649
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 23. 3. 2004 wurde F. G. (im Folgenden: Geschädigter) als Sohn des Beklagten und dessen damaliger Ehefrau geboren. Im April 2004 trennten sich die Ehegatten, kamen jedoch überein, aus finanziellen Gründen weiterhin mit ihrem Sohn in der gemeinsamen Wohnung zu leben. Der Geschädigte wurde zwar überwiegend von seiner Mutter betreut, jedoch übernahm der Beklagte jedes zweite Wochenende die alleinige Betreuung. Die elterliche Sorge stand den Ehegatten weiterhin gemeinsam zu. Am 31. 7. 2004 betreute der Beklagte den Geschädigten allein. Als der Geschädigte über einen längeren Zeitraum hinweg laut und anhaltend gesc…