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Opferentschädigung; Regress des Leistungsträgers gegen schadensersatzpflichtigen Vater des Opfers; FamiLienprivileg des §116 Abs. 6 SGB X gilt auch für Forderungsübergang in Opfer…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 11 · S. 645 bis 649

Dokument
129324
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
645 bis 649
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Am 23. 3. 2004 wurde F. G. (im Folgenden: Geschädigter) als Sohn des Beklagten und dessen damaliger Ehefrau geboren. Im April 2004 trennten sich die Ehegatten, kamen jedoch überein, aus finanziellen Gründen weiterhin mit ihrem Sohn in der gemeinsamen Wohnung zu leben. Der Geschädigte wurde zwar überwiegend von seiner Mutter betreut, jedoch übernahm der Beklagte jedes zweite Wochenende die alleinige Betreuung. Die elterliche Sorge stand den Ehegatten weiterhin gemeinsam zu. Am 31. 7. 2004 betreute der Beklagte den Geschädigten allein. Als der Geschädigte über einen längeren Zeitraum hinweg laut und anhaltend gesc…

Schlagworte

URTEIL LEBEN RECHT RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN KIND WOHNUNG KOPF HÖHE BEURTEILUNG LITERATUR VERSICHERUNGSLEISTUNGEN HAND SCHADENSERSATZ HÄRTE FAMILIE