CareLit Fachartikel
Neuregelung zur Bemessung des Regelbedarfs für alleinstehende Personen verfassungsgemäß; rechtliches Gehör; Gegenstand des Klageverfahrens; Fiktion der Bekanntgabe des Bescheides…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 11 · S. 649 bis 657
Dokument
129325
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1958 geborene, alleinstehende Klägerin bezieht seit 1.1.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von der Beklagten. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gesondert durch den kommunalen Träger, den R.-N.-Kreis, erbracht. Im Bereich des R.-N.-Kreises bestand und besteht zwischen dem kommunalen Träger und der Bundesagentur für Arbeit keine Arbeitsgemeinschaft.
Schlagworte
AUSGABEN
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
HEIZUNG
KOSTEN
PERSONEN
HÖHE
ARBEIT
EINKOMMEN
SCHREIBEN
ES
SPRACHE
MENSCHEN
KLEIDUNG
HYGIENE