Keine Angst vor § 73c SGB V!
Paulussen, T.; Stumpf, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 9 · S. 59 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Selektiv-Verträge in der ambulanten ärztlichen Versorgung nach § J3C SGB Vsind sowohl unter Leistungserbringern als auch Kostenträgern im Gesundheitswesen ein viel diskutiertes Thema. Vor allem Krankenhäuser empfinden sie als Bedrohung. Schließlich werden als explizites Ziel dieser Verträge Kosteneinsparungen durch Senkung der Klinikein weisungen genannt Zudem stehen stationäre Einrichtungen dabei grundsätzlich außen vor. Wird die gesamte Versorgungsund Behandlungskette betrachtet, bieten sich jedoch Chancen für Krankenhäuser, wichtige Schnittstellenfunktionen zu übernehmen.