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Honorar-Arzt -quovadis?

Koller, C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 9 · S. 69 bis 71

Dokument
129355
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Koller, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 80
Seiten
69 bis 71
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Seit 2001 ist es Vertragsärzten erlaubt, neben ihrer niedergelassenen Tätigkeit auch in einem Krankenhaus zu arbeiten. Diese Gesetzesänderung führte zu einem regelrechten Erfolgsmodell. Unter dem Begriff Honorar-Arzt entstanden verschie-dene Konstellationen, um die Leistung externer Vertragsärzte in den Klinikbetrieb einzubinden. Diese Kooperationen sind jedoch aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Hintergrund ist, dass sich der Begriff des Honorar-Arztes im Gesetz nicht wiederfindet Die fehlende gesetzliche Definition führt zu zahlreichen Unscharfen, die unter Umständen erhebliche Folgen haben können. In…

Schlagworte

KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG LEISTUNG KONSILIARARZT SACHSEN TÄTIGKEIT ES DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG PRAXIS HONORAR CHARAKTER BERATUNG PATIENTEN KRANKENHAUSPLANUNG ZULASSUNG