Honorar-Arzt -quovadis?
Koller, C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 9 · S. 69 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2001 ist es Vertragsärzten erlaubt, neben ihrer niedergelassenen Tätigkeit auch in einem Krankenhaus zu arbeiten. Diese Gesetzesänderung führte zu einem regelrechten Erfolgsmodell. Unter dem Begriff Honorar-Arzt entstanden verschie-dene Konstellationen, um die Leistung externer Vertragsärzte in den Klinikbetrieb einzubinden. Diese Kooperationen sind jedoch aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Hintergrund ist, dass sich der Begriff des Honorar-Arztes im Gesetz nicht wiederfindet Die fehlende gesetzliche Definition führt zu zahlreichen Unscharfen, die unter Umständen erhebliche Folgen haben können. In…