CareLit Fachartikel
Die unabhängige Sifa?
Lieutenant, H. L.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2011 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Dokument
129360
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht [BAG) hat entschieden, dass auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabsstelle bekleiden muss (Urteil vom 15. Dezember 2009, Az: 9 AZR 769/08). „Nur so werde den Anforderungen des ASiG im Hinblick auf die Weisungsfreiheit und die herausgehobene Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Rechnung getragen, so das BAG in seinem Urteil. Doch im öffentlichen Dienst ist die Praxis oft eine andere, und die Konsequenzen sind nicht im Sinnes des Gesetzgebers und der Angestellten.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
URTEIL
SELBSTSTAENDIGKEIT
ZEIT
SICHERHEIT
VORGESETZTE
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
DEUTSCHLAND
VERHALTEN
KRIMINALITÄT
GESCHICHTE
Sicherheitsingenier
Heidelberg