CareLit Fachartikel
Anwendung aufbereiteter Einmal-Medizinprodukte: Keine gesonderte Patientenaufklärung
Jäkel, C.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2011 · Heft 11 · S. 449 bis 453
Dokument
129362
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland ist die Aufbereitung von Einmal-Medizinprodukten zulässig. Dabei müssen die Voraussetzungen der Medizin-rodukte-Betreiberverordnung sowie der Empfehlung des Robert Koch-Institutes und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingehalten werden. Eine gesonderte Aufklärung des Patienten über die Verwendung aufbereiteter Einmal-Medizinprodukte ist nicht erforderlich. Dies hatdie Bundesregierungin Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag ausdrücklich bestätigt.
Schlagworte
BUNDESREGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
DEUTSCHLAND
PATIENTEN
MEDIZINPRODUKTERECHT
HYGIENE
PATIENTENSICHERHEIT
GESUNDHEIT
ZEIT
BLUTTRANSFUSION
KRANKENHÄUSER
HAND