CareLit Fachartikel
Anwendung aufbereiteter Einmal-Medizinprodukte: Keine gesonderte Patientenaufklärung
Jäkel, C.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2011 · Heft 11 · S. 449 bis 453
Dokument
129362
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland ist die Aufbereitung von Einmal-Medizinprodukten zulässig. Dabei müssen die Voraussetzungen der Medizin-rodukte-Betreiberverordnung sowie der Empfehlung des Robert Koch-Institutes und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingehalten werden. Eine gesonderte Aufklärung des Patienten über die Verwendung aufbereiteter Einmal-Medizinprodukte ist nicht erforderlich. Dies hatdie Bundesregierungin Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag ausdrücklich bestätigt.
Schlagworte
BUNDESREGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
Medizinprodukte
Deutschland
Arzneimittel
Hygiene + Medizin
Wiesbaden