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Die Haushaltsbefristung nach §14 Abs. 1 S.2 Nr.7 TzBfG als unangemessene sektorale Privilegierung des öffentlichen Dienstes?
Persch, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 653 bis 662
Dokument
129369
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG regelt in wortlautgetreuer Übernahme des §57b Abs.2 S.2 HRG a.F. die sachliche Recht-fertigung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses aus Haus-haltsgründen. Ein sachlicher Grund liegt hiernach vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
THERAPIE
HAUSHALT
ENTSCHEIDUNG
LEITLINIEN
PROGNOSE
ARBEIT
PERSONEN
BERLIN
ES
PRAXIS
KAUSALITÄT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RICHTLINIE