Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen RegelungenGG Art. 9 Abs. 3; BGB §§823, 1004; ZPO §253 Abs. 2, §940; ArbGG§2a
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 667 bis 669
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die tarifgebundene Rechtsvorgängerin der bekl. Arbeitgeberin schloss zum 1. 3. 2006 mit dem Betriebsrat für den techni-schen Außendienst eine Betriebsvereinbarung, wonach die tarifliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf 40 Stunden erhöht wurde; die Mitarbeiter erhielten anstelle anderer Vergütungsansprüche einen leis-tungsbzw. erfolgsabhängigen Bonus. Mit dem Betriebsrat für den Innendienst wurden in einer Betriebsvereinbarung ab 1. 3. 2007 durchschnittlich fünf Wochenstunden Mehrarbeit vereinbart, wofür die Mitarbeiter einen Zielerreichungsbonus, nicht aber die tarifliche Mehrarbeitsvergütung erhielten. Zum…