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Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen RegelungenGG Art. 9 Abs. 3; BGB §§823, 1004; ZPO §253 Abs. 2, §940; ArbGG§2a

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 667 bis 669

Dokument
129371
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
667 bis 669
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die tarifgebundene Rechtsvorgängerin der bekl. Arbeitgeberin schloss zum 1. 3. 2006 mit dem Betriebsrat für den techni-schen Außendienst eine Betriebsvereinbarung, wonach die tarifliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf 40 Stunden erhöht wurde; die Mitarbeiter erhielten anstelle anderer Vergütungsansprüche einen leis-tungsbzw. erfolgsabhängigen Bonus. Mit dem Betriebsrat für den Innendienst wurden in einer Betriebsvereinbarung ab 1. 3. 2007 durchschnittlich fünf Wochenstunden Mehrarbeit vereinbart, wofür die Mitarbeiter einen Zielerreichungsbonus, nicht aber die tarifliche Mehrarbeitsvergütung erhielten. Zum…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT GEWERKSCHAFT BETRIEB SERVICE UNTERNEHMEN GEWERKSCHAFTEN RECHTSPRECHUNG FREIHEIT EIGNUNG EIGENTUM SCHADENSERSATZ VERHALTEN HÖHE ZEIT BELEGSCHAFT