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Korrigierende Rückgruppierung nach vorheriger Bestätigung der bisherigen EingruppierungBAT-0 §§22, 23, 70; BAT-O Anl. 1a VergGr. Vb Fallgr. 1b, VergGr. IVb Fallgr. 1b; BGB §242; Z…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 672 bis 675

Dokument
129372
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
672 bis 675
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. war bis November 1992 bei der Bekl. als Wirtschaftsleiter in in Kindertagesstätten beschäftigt; die Bekl. teilte ihr im Juli 1991 die vorläufige Eingruppierung in VergGr. Vc BAT-O mit. Ab Ende 1992 wurde die Kl. als Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Jugendhilfe eingesetzt; in Anderungsvertragen vom 13.5.1993 und und 6.1.1994 wurde jeweils Vergütung nach VergGr. Vb BAT-O festgelegt. Am 19.1.1995 teilte die Bekl. der Kl. mit, aufgrund ihrer Eingruppierung in VergGr. Vb stehe ihr die höhere allgemeine Zulage zu, und veranlasste entsprechende Nachzahlung.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER VERGÜTUNG ARBEITNEHMER RECHT TÄTIGKEIT KINDERTAGESSTÄTTEN RECHTSPRECHUNG VERHALTEN VERTRAUEN SCHREIBEN HÖHE ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS LEHRER Zeitschrift für Tarifrecht