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Korrigierende Rückgruppierung nach vorheriger Bestätigung der bisherigen EingruppierungBAT-0 §§22, 23, 70; BAT-O Anl. 1a VergGr. Vb Fallgr. 1b, VergGr. IVb Fallgr. 1b; BGB §242; Z…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 672 bis 675
Dokument
129372
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. war bis November 1992 bei der Bekl. als Wirtschaftsleiter in in Kindertagesstätten beschäftigt; die Bekl. teilte ihr im Juli 1991 die vorläufige Eingruppierung in VergGr. Vc BAT-O mit. Ab Ende 1992 wurde die Kl. als Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Jugendhilfe eingesetzt; in Anderungsvertragen vom 13.5.1993 und und 6.1.1994 wurde jeweils Vergütung nach VergGr. Vb BAT-O festgelegt. Am 19.1.1995 teilte die Bekl. der Kl. mit, aufgrund ihrer Eingruppierung in VergGr. Vb stehe ihr die höhere allgemeine Zulage zu, und veranlasste entsprechende Nachzahlung.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
ARBEITGEBER
VERGÜTUNG
ARBEITNEHMER
RECHT
TÄTIGKEIT
KINDERTAGESSTÄTTEN
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
VERTRAUEN
SCHREIBEN
HÖHE
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
LEHRER
Zeitschrift für Tarifrecht