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Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/ VKA - medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teiloder Funktionsbereich(e) der Klinik bzw. AbteilungTV-Ärzte/VKA§§15, 16

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 675 bis 676

Dokument
129373
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
675 bis 676
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Anders als bei einer Eingruppierung als Facharzt nach der Entgeltgruppe II TV-Arzte/VKA, bei der u. U. eine Tätigkeit in einer Abteilung eines Krankenhausbetriebes insgesamt als einheitlicher, nicht teilbarer Arbeitsvorgang zu bewerten sein kann, geht es im Hinblick auf eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe III TV-Arzte/VKA nicht um die (fach)ärztliche Tätigkeit als solche, sondern um die Verantwortung für einen selbstständigen Teiloder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung. Dafür kann Bereichsverantwortung nicht mit Verantwortung für einen anderen Bereich oder mit (fach)ärztlicher Tätigkeit im Rahmen…

Schlagworte

KRANKENHAUS TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG FUNKTIONSBEREICH FACHARZT ULTRASCHALLDIAGNOSTIK BETTEN ALLGEMEINMEDIZIN BLUTGEFÄSSE PATIENTEN CHIRURGIE SONOGRAPHIE RECHTSPRECHUNG ES Zeitschrift für Tarifrecht München