Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/ VKA - medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teiloder Funktionsbereich(e) der Klinik bzw. AbteilungTV-Ärzte/VKA§§15, 16
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 11 · S. 675 bis 676
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anders als bei einer Eingruppierung als Facharzt nach der Entgeltgruppe II TV-Arzte/VKA, bei der u. U. eine Tätigkeit in einer Abteilung eines Krankenhausbetriebes insgesamt als einheitlicher, nicht teilbarer Arbeitsvorgang zu bewerten sein kann, geht es im Hinblick auf eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe III TV-Arzte/VKA nicht um die (fach)ärztliche Tätigkeit als solche, sondern um die Verantwortung für einen selbstständigen Teiloder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung. Dafür kann Bereichsverantwortung nicht mit Verantwortung für einen anderen Bereich oder mit (fach)ärztlicher Tätigkeit im Rahmen…