CareLit Fachartikel

Keine Bedenken gegen Werbeflyer auf der Faltschachtel eines OTC-Arzneimittels

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 11 · S. 454 bis 459

Dokument
129459
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
454 bis 459
Erschienen: 2011-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln im Sinne von § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AMG im Inland unterliegt der Kennzeichnungspflicht des § 10 Abs. 1 AMG. Hiernach sind auf den Behältnissen und soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen in gut lesbarer Schrift, allgemein verständlich in deutscher Sprache und auf dauerhafte Weise die im Einzelnen in § 10 Abs. 1 Satz 1 AMG naher bezeichneten Pflichtangaben anzubringen. Unter „Behältnis ist die das eigentliche Arzneimittel verschließende Primärverpackung zu verstehen (vgl. Art. 1 Nr. 23 der Richtlinie 2001/83/EG.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MARKETING URTEIL RICHTLINIE BUNDESGERICHTSHOF GERICHT SPRACHE WERBUNG INDUSTRIE ZULASSUNG WIRBELSÄULE RECHTSPRECHUNG PATIENTEN GESUNDHEIT HAND FARBE