CareLit Fachartikel
Keine Bedenken gegen Werbeflyer auf der Faltschachtel eines OTC-Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 11 · S. 454 bis 459
Dokument
129459
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln im Sinne von § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AMG im Inland unterliegt der Kennzeichnungspflicht des § 10 Abs. 1 AMG. Hiernach sind auf den Behältnissen und soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen in gut lesbarer Schrift, allgemein verständlich in deutscher Sprache und auf dauerhafte Weise die im Einzelnen in § 10 Abs. 1 Satz 1 AMG naher bezeichneten Pflichtangaben anzubringen. Unter „Behältnis ist die das eigentliche Arzneimittel verschließende Primärverpackung zu verstehen (vgl. Art. 1 Nr. 23 der Richtlinie 2001/83/EG.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
MARKETING
URTEIL
RICHTLINIE
BUNDESGERICHTSHOF
GERICHT
SPRACHE
WERBUNG
INDUSTRIE
ZULASSUNG
WIRBELSÄULE
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
GESUNDHEIT
HAND
FARBE