CareLit Fachartikel
Unzulässig, wenn Pflege Medikamente überwacht
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 11 · S. 9
Dokument
129558
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird durch die eine freiheitsentziehende Unterbringung gemäß 1906 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente sichergestellt, so ist sie unzulässig, wenn stattdessen auch eine Überwachung der Einnahme im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst möglich wäre. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden und damit die Entscheidung der Vorinstanz revidiert.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
PFLEGEPERSONAL
URTEIL
WOHNFORM
THERAPIE
SCHIZOPHRENIE
ES
Care konkret
Hannover