CareLit Fachartikel
Gerechter und attraktiver durch Zuschläge
Wißgott, R.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 11 · S. 10
Dokument
129559
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einer besonderen Situation in dieser Tabelle unterliegen die Nacht-, Sonnund Feiertagszuschläge. Diese sind unter bestimmten Bedingungen komplett lohnsteuerund sozialversicherungsbefreit. Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit bleiben bei Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuerfrei (§ 3b EStG). Auch Aushilfsund Teilzeitbeschäftigte können die Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen.
Schlagworte
NACHTARBEIT
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
INFORMATION
KRANKENPFLEGE
Unter
Bestimmten
Besonderen
Situation
Tabelle
Unterliegen
Nacht
Feiertagszuschläge
Bedingungen
Komplett