CareLit Fachartikel

Gerechter und attraktiver durch Zuschläge

Wißgott, R.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 11 · S. 10

Dokument
129559
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Wißgott, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
10
Erschienen: 2011-11-04 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Einer besonderen Situation in dieser Tabelle unterliegen die Nacht-, Sonnund Feiertagszuschläge. Diese sind unter bestimmten Bedingungen komplett lohnsteuerund sozialversicherungsbefreit. Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit bleiben bei Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuerfrei (§ 3b EStG). Auch Aushilfsund Teilzeitbeschäftigte können die Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen.

Schlagworte

NACHTARBEIT MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITNEHMER INFORMATION KRANKENPFLEGE TELEFON HÖHE STEUERBEFREIUNG ZEIT FINANZVERWALTUNG FREIHEIT ARBEIT MOTIVATION LEISTUNG Care konkret