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Neue Sozialversicherungs-Meldepflichten für Arbeitgeber

Marburg, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 12 · S. 448 bis 452

Dokument
129619
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Marburg, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
448 bis 452
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Beschäftigten bestimmte Meldungen zu erstatten. Das gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes. Die Meldungen sind an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu senden. Dies erfolgt auf elektronischem Wege. Ausnahmen von der maschinellen Über-mittlungspflicht gibt es lediglich bei Be-schäftigten im Haushalt. Die Einzugsstelle ist in der Regel die Krankenkasse des Beschäftigten. Bei geringfügig Beschäf-tigten ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (sog. Minijob-Zentrale). Für geringfügig Beschäftigte gelten die übliche…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER UNFALLVERSICHERUNG EINNAHMEN KRANKENKASSE RENTENVERSICHERUNG KLASSIFIKATION BERUFE ARBEIT ZEIT ES POLITIK BESCHEINIGUNG HÖHE DATENSÄTZE FEHLZEITEN