Neue Sozialversicherungs-Meldepflichten für Arbeitgeber
Marburg, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 12 · S. 448 bis 452
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Beschäftigten bestimmte Meldungen zu erstatten. Das gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes. Die Meldungen sind an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu senden. Dies erfolgt auf elektronischem Wege. Ausnahmen von der maschinellen Über-mittlungspflicht gibt es lediglich bei Be-schäftigten im Haushalt. Die Einzugsstelle ist in der Regel die Krankenkasse des Beschäftigten. Bei geringfügig Beschäf-tigten ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (sog. Minijob-Zentrale). Für geringfügig Beschäftigte gelten die übliche…