CareLit Fachartikel
Bindung an das Anforderungsprofil bei Auswahlentscheidungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 12 · S. 462 bis 466
Dokument
129622
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Januar 2011 hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers, die ausgeschriebene Stelle eines Oberstaatsanwalts als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts (Besoldungsgruppe R 2+Z) bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorläufig nicht zu besetzen, zu Unrecht abgelehnt.
Schlagworte
BEWÄHRUNG
TÄTIGKEIT
BEURTEILUNG
LEISTUNG
ENTSCHEIDUNG
BEHÖRDE
Antragstellers
Oberstaatsanwalts
Zulässige
Beschwerde
Gegen
Beschluss
Verwaltungsgerichts
Dresden
Januar
Erfolg