CareLit Fachartikel

Rücknahme verfassungswidriger Teilzeitbeschäftigung für die Vergangenheit

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 12 · S. 473 bis 475

Dokument
129624
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
473 bis 475
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ist bestandskräftig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet, so kann der Beschäftigungsumfang durch entsprechenden Antrag wieder auf vollzeitige Beschäftigung geändert werden, wenn und sobald die Voraussetzungen für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit vorliegen (im Anschluss an Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48. 07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237. 8 §80a RhPLBG Nr. 2). Insofern macht es keinen Unterschied, ob die Teilzeitbeschäftigung -rechtmäßig - auf Antrag des Betroffenen oder auf verfassungswidriger Rechtsgrundlage gegen den Willen des Betroffenen angeordnet worden war.

Schlagworte

UNTERRICHTSPLANUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG EINSTELLUNG GESETZ NORM GEWALT ES Die Personalvertretung Berlin