Mit heißer Nadel gestrickt
Schmidt, C.; · Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen · 2011 · Heft 12 · S. 181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz sieht auch vor, dass 15 Stunden Mindestumfang der Arbeitzeit geleistet werden muss. Und in diesem Zeitraum ist der Pflegebedürftige dann alleine zu Hause. Die Belastungssituation - Arbeit, Haushalt und Pflege -besteht für die Pflegeperson aber weiterhin. Und wie es dann nach zwei Jahren der Pflegeversorgungszeit mit dem jeweiligen Pflegehaus-halt versorgungstechnisch weitergehen soll, ist ebenfalls nicht geklärt. Geklärt wurde dafür aber, dass die Pflege-person, die sich zu diesem Schritt entschließt, eine sehr hohe finanzielle Eigenbelastung tragen muss.