Pfändungsschutz für Girokonten erlischt 2012
Langenbahn, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2011 · Heft 12 · S. 21 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
JEDEM GIROKONTO liegt ein Vertrag zwischen Kontoinhaber und der Bank zugrunde. Aus diesem Vertrag leitet sich der Anspruch des Kontoinhabers gegen das Bankinstitut ab, auf Verlangen das vorhandene Guthaben auszuzahlen. Dieser Anspruch auf Auszahlung kann von einem Gläubiger des Kontoinhabers gepfändet werden: die sogenannte Kontopfändung. Nach bisher geltendem Recht konnte Pfändungsschutz für Zahlungseingänge auf einem Konto nur mit Hilfe der Vollstreckungs-gerichte erreicht werden. Eine Ausnahme galt für Sozialleistungen, gesetzliche Renten und Kindergeld. Diese Beträge konnten vom Kontoinhaber auch im Falle ei…