CareLit Fachartikel
Wann der Versicherungsschutz entfällt
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2011 · Heft 12 · S. 22 bis 23
Dokument
129746
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn sich ein versicherter Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ein Rennen mit einem Kollegen liefert und dabei einen Unfall erleidet, besteht kein Versicherungsschutz. Der Grund: Es gab keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
UNFALL
VERSICHERUNGSSCHUTZ
SICHERHEIT
URTEIL
ZEIT
ARBEIT
RENNEN
ES
VERHALTEN
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
DUNKELHEIT
FORTBEWEGUNG
ARBEITSPLATZ
KAUSALITÄT