CareLit Fachartikel
Schutz dementer Personen im bürgerlichen Recht - Geschäftsunfähigkeit, Betreuung, Einwilligungsvorbehalt und Unterbringung nach dem BGB
Kostorz, P.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 9 · S. 447 bis 455
Dokument
129793
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Klinische Wörterbuch definiert Demenz als »Oberbegriff für die Minderung erworbener intellektueller Fähigkeiten als Folge einer Hirnschädigung mit kognitiven Störungen ... und Veränderung der Persönlichkeit« (Pschyrembel2010). Interes-sant an dieser medizinischen Definition ist, dass sie sich eines Ausdrucks bedient, der auch im Recht eine entscheiden-de Rolle spielt. Der Begriff Persönlichkeit findet sich in einem der wichtigsten Grundrechte, nämlich in Art. 2 Abs. 1 GG: »Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.«
Schlagworte
RECHT
PERSÖNLICHKEIT
BETREUUNG
BEHINDERUNG
UNTERBRINGUNG
DEMENZ
PERSONEN
MEDIZIN
ROLLE
PRIVATSPHÄRE
INDIVIDUALITÄT
MENSCHEN
FREIHEIT
PRAXIS
ERWACHSENER
ZEIT