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Entlohnungsgrundsätze - tarifliche Vergütungsordnung Verstoß gegen das Beteiligungsrecht des Betriebsrats TVG § 4 V; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 9 · S. 456 bis 461
Dokument
129794
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Zwischenzeit war aber ein neuer Tarifvertrag in Kraft getreten, der das alte Tarifvertragswerk ersetzte. Dieser neue Tarifvertrag enthielt zunächst keine Eingruppierungsregelungen (»derzeit nicht belegt«). Die den Tarifvertrag abschließenden Parteien hatten die Absicht, entsprechende Regelungen später zu vereinbaren. Der Arbeitgeber wandte die alten tariflichen Vergütungsregelungen zunächst weiterhin angewandt.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
PflegeRecht
Neuwied