CareLit Fachartikel
Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen, um ein erneutes Weglaufen zu verhindernBGB §253, § 280 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 9 · S. 474 bis 479
Dokument
129796
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine KurzzeitpfLegeeinriehtung ist jedenfalls dann, wenn sich eine Weglauftendenz einer dementen Bewohnerin dadurch gezeigt hat, dass die betreute Person an zwei Tagen hintereinander unbemerkt die Einrichtung verlassen hat, vertraglich verpflichtet, hinreichend sichere Maßnahmen gegen ein erneutes Weglaufen zu treffen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
STURZ
SCHMERZENSGELD
URTEIL
SCHULTER
ENTSCHEIDUNG
PFLEGEHEIME
KRANKENHÄUSER
HÖHE
WOHNUNG
LUXATIONSFRAKTUR
SCHULTERGELENK
BESCHEINIGUNG
ARM
ANGST
DUNKELHEIT