CareLit Fachartikel

Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen, um ein erneutes Weglaufen zu verhindernBGB §253, § 280 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 9 · S. 474 bis 479

Dokument
129796
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
474 bis 479
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine KurzzeitpfLegeeinriehtung ist jedenfalls dann, wenn sich eine Weglauftendenz einer dementen Bewohnerin dadurch gezeigt hat, dass die betreute Person an zwei Tagen hintereinander unbemerkt die Einrichtung verlassen hat, vertraglich verpflichtet, hinreichend sichere Maßnahmen gegen ein erneutes Weglaufen zu treffen.

Schlagworte

EINRICHTUNG STURZ SCHMERZENSGELD URTEIL SCHULTER ENTSCHEIDUNG PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER HÖHE WOHNUNG LUXATIONSFRAKTUR SCHULTERGELENK BESCHEINIGUNG ARM ANGST DUNKELHEIT