CareLit Fachartikel

Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI SGB XI § 71 Abs. 3, § 72; CG Art. 12

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 9 · S. 480 bis 489

Dokument
129797
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
480 bis 489
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Pflegeeinrichtungen sind häufig in der misslichen Lage, dass sie nicht wissen, ob ein (potenzieller) Mitarbeiter die Anforderungen an eine verantwortliche Pflegefachkraft nach §71 Abs. 2 SGB XI erfüllt. Noch viel misslicher ist die Lage für Pflegekräfte, die eine sehr aufwendige Weiterbildung hinter sich gebracht haben. Pflegeeinrichtung und Pflegefachkraft wollen also gleichermaßen Sicherheit und versuchen daher eine Anerkennungserklärung durch die Pflegekassen zu erhalten.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ANERKENNUNG RECHT TÄTIGKEIT WEITERBILDUNG KRANKENKASSE SICHERHEIT PFLEGEHEIME ES ZEIT ARBEITSLOSIGKEIT SCHREIBEN FORTBILDUNG ZIELE PRAXIS ZULASSUNG