CareLit Fachartikel
Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI SGB XI § 71 Abs. 3, § 72; CG Art. 12
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 9 · S. 480 bis 489
Dokument
129797
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeeinrichtungen sind häufig in der misslichen Lage, dass sie nicht wissen, ob ein (potenzieller) Mitarbeiter die Anforderungen an eine verantwortliche Pflegefachkraft nach §71 Abs. 2 SGB XI erfüllt. Noch viel misslicher ist die Lage für Pflegekräfte, die eine sehr aufwendige Weiterbildung hinter sich gebracht haben. Pflegeeinrichtung und Pflegefachkraft wollen also gleichermaßen Sicherheit und versuchen daher eine Anerkennungserklärung durch die Pflegekassen zu erhalten.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ANERKENNUNG
RECHT
TÄTIGKEIT
WEITERBILDUNG
KRANKENKASSE
SICHERHEIT
PFLEGEHEIME
ES
ZEIT
ARBEITSLOSIGKEIT
SCHREIBEN
FORTBILDUNG
ZIELE
PRAXIS
ZULASSUNG