CareLit Fachartikel

Auch für gemeinnützige Anbieter gilt jetzt das Equal-Pay-Gebot

Schmietendorf, M.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 11 · S. 3

Dokument
129851
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Schmietendorf, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
3
Erschienen: 2011-11-25 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Gemeinnützige und karitative Träger konnten bislang legal außerhalb des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) anderen Unternehmen Leiharbeitnehmer überlassen. Eine Erlaubnis benötigten nur gewerbliche Unternehmen. Sehr verbreitet - und bei gewerblichen Trägern bis jetzt ebenfalls nicht erlaubnispflichtig - ist auch die Konzern-leihe, bei der Mitarbeiter vorübergehend innerhalb eines rechtlichen Verbundes bei unterschiedlichen Unternehmen einge-setzt werden. Der Grundsatz des „Equal Pay-EqualTreatment, also die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit vergleich-baren Arbeitnehmern im entle…

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER BETRIEB ARBEITGEBER ZEIT ARBEITSLEISTUNG FÜHRUNG INTERNET Care konkret Hannover