Praxiserwerb durch MVZ -steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 12 · S. 1303 bis 1304
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Fall eines Praxiserwerbs stellt sich stets die Frage, ob der wirtschaftliche Vorteil aus der Vertragsarztzu-lassung in steuerlicher Hinsicht ein gesondert zu bilanzierendes, entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut darstellt oder Bestandteil des derivativ erworbenen Praxiswertes ist. In wirtschaftlicher Hinsicht ist diese Frage des-wegen besonders von Interesse, da ein gesondert zu bilanzierendes Wirtschafts-gut „Vertrags arztzulassung nicht abnutz-bar und damit nicht abgeschrieben werden kann. Zu dieser Frage lagen bislang teilweise divergierende Rechtsprechungen der Finanzgerichte vor.