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Neuer Leitfaden „S20: Dienstherrngenehmigung als Goldstandard für Amtsträger-Einladungen?

Dieners, P.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 151 bis 152

Dokument
130002
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Dieners, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
151 bis 152
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Ein Dauerthema in der Gesundheitsbranche ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen Klinikärzte von Pharmaund Medizinprodukteunternehmen zu Veranstaltungen (wie etwa Fortbildung, Produktschulungen, Empfängen auf Messeständen) eingeladen werden dürfen. Zur Minimierung strafrechtlicher Risiken hat sich hier das Transparenzgebot als ein wesentliches Prinzip etabliert, das regelmäßig die Involvierung des Dienstherrn (z. B. die Klinikverwaltung) zur Genehmigung der Veranstaltungsteilnahme vorschreibt. In der Praxis weigern sich Klinikverwaltungen jedoch immer wieder, sich mit derartigen Anträgen überhaupt zu befass…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF COMPLIANCE GESUNDHEITSWESEN ZUSAMMENARBEIT UNTERNEHMEN ENTSCHEIDUNG FORTBILDUNG PRAXIS RISIKO ES TELEFON FORSCHUNG INDUSTRIE BERLIN ARBEITSVERHÄLTNIS MedizinProdukte Recht