Produkthaftungsgesetz gilt auch für Hersteller von Medizinprodukten
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 156 bis 162
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt die Beklagte als Verkäuferin und Produzentin von sogenannten „Teleskopmarknägeln, die der Klägerin im Jahr 2002 im Rahmen einer kosmetischen Operation mit dem Ziel der Beinverlängerung in die Oberund Unterschenkel implantiert worden waren, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch. Die Klägerin ist am [. .. j 1973 geboren. Sie litt seit Jahren unter ihrer als zu gering empfundenen Körpergröße von 1, 55 m und plante deswegen über eine längere Zeit hinweg die Durchführung einer Vergrößerungsoperation. Sie stellte sich in diesem Zusammenhang in mehreren Kliniken vor und ließ sich über die…