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Produkthaftungsgesetz gilt auch für Hersteller von Medizinprodukten

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 156 bis 162

Dokument
130004
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
156 bis 162
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin nimmt die Beklagte als Verkäuferin und Produzentin von sogenannten „Teleskopmarknägeln, die der Klägerin im Jahr 2002 im Rahmen einer kosmetischen Operation mit dem Ziel der Beinverlängerung in die Oberund Unterschenkel implantiert worden waren, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch. Die Klägerin ist am [. .. j 1973 geboren. Sie litt seit Jahren unter ihrer als zu gering empfundenen Körpergröße von 1, 55 m und plante deswegen über eine längere Zeit hinweg die Durchführung einer Vergrößerungsoperation. Sie stellte sich in diesem Zusammenhang in mehreren Kliniken vor und ließ sich über die…

Schlagworte

RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG ZERTIFIZIERUNG VORSCHRIFTEN URTEIL VERLETZUNG SCHADENSERSATZ KÖRPERGRÖSSE ZEIT KNOCHEN NÄGEL OBERSCHENKEL GEHSTÜTZEN BEINLÄNGENDIFFERENZ ES LITERATUR