CareLit Fachartikel
Das Recht auf Bildung - im Spannungsfeld von UN-Behindertenrechtskonvention und Grundgesetz
Banafsche, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 12 · S. 685 bis 692
Dokument
130057
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
»Die Würde des Menschen ist unantastbar. « Dies konstatiert Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG. »Das Deutsche Volk bekennt sich darum«, wie es Art. 1 Abs. 2 GG formuliert, »zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. « Der Umsetzung dieses Bekenntnisses sind die Grundrechte des Grundgesetzes zu dienen bestimmt1, sodass Art. 1 Abs. 2 GG nach überwiegender Auffassung nicht geeignet ist, Menschenrechten Verfassungsrang zu vermitteln. 2
Schlagworte
BILDUNG
RECHT
MENSCHENRECHTE
BEHINDERUNG
GRUNDGESETZ
DISKRIMINIERUNG
AINS
MENSCHEN
VERTRÄGE
DEUTSCHLAND
ES
PRAXIS
GEDÄCHTNIS
NATUR
FREIHEIT
CHARAKTER