Keine Begrenzung des Sozialhilfeanspruchs zur Erzwingung einer Verhaltensänderung; Leistungsumfang im »Basistarif« der substitutiven privaten Krankenversicherung; Zumutbarkeit ein…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 12 · S. 706 bis 711
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist als ehemalige Selbstständige bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse privat krankenversichert. Der monarliche Beitrag zu dieser Krankenund Pflegeversicherung betrug im streitigen Zeitraum rund 850, 00 Euro (Jahres-beitrag 10. 200, 00 Euro) bei einem jährlichen Eigenanteil von 400, 00 Euro. Einen nicht unerheblichen Anteil in Höhe von etwa 300, 00 Euro monatlich macht ein Risikozuschlag aus. Im Jahr 2007 hat die Krankenkasse der Klägerin Versicherungs-leistungen in Form von Krankheitskosten in Höhe von rund 63. 558, 00 Euro ausbezahlt. In den Vorjahren berücksichtigte der Beklagte beim Bedarf den…