CareLit Fachartikel

Keine Begrenzung des Sozialhilfeanspruchs zur Erzwingung einer Verhaltensänderung; Leistungsumfang im »Basistarif« der substitutiven privaten Krankenversicherung; Zumutbarkeit ein…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 12 · S. 706 bis 711

Dokument
130060
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
706 bis 711
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist als ehemalige Selbstständige bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse privat krankenversichert. Der monarliche Beitrag zu dieser Krankenund Pflegeversicherung betrug im streitigen Zeitraum rund 850, 00 Euro (Jahres-beitrag 10. 200, 00 Euro) bei einem jährlichen Eigenanteil von 400, 00 Euro. Einen nicht unerheblichen Anteil in Höhe von etwa 300, 00 Euro monatlich macht ein Risikozuschlag aus. Im Jahr 2007 hat die Krankenkasse der Klägerin Versicherungs-leistungen in Form von Krankheitskosten in Höhe von rund 63. 558, 00 Euro ausbezahlt. In den Vorjahren berücksichtigte der Beklagte beim Bedarf den…

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG LEISTUNG URTEIL SOZIALHILFE HILFE KOSTEN KRANKENBEHANDLUNG GESUNDHEIT BESCHEINIGUNG VERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN KRANKHEIT ZEIT REGIERUNG