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Erhöhte Wechselschichtzulage nach TV-VTarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) § 1 Abs. 2, §10 Abs. 7, 9

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 12 · S. 725 bis 726

Dokument
130106
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
725 bis 726
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine erhöhte Wechselschichtzulage steht einem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 7 TV-V nur dann zu, wenn er die „versorgungsbzw. entsorgungstypische Wechselschichtarbeit in einer betrieblichen Einrichtung eines Energieoder Wasserversorgungs-unternehmens leistet. Die Tätigkeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebes, für den die Anwendung des TV-V nach dessen § 1 Abs. 2 vereinbart worden ist, genügt dafür nicht.

Schlagworte

UNTERNEHMEN TÄTIGKEIT TARIFVERTRAG ENERGIEVERSORGUNG SCHICHTARBEIT SERVICE HÖHE WASSERVERSORGUNG ES RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS PRAXIS Zeitschrift für Tarifrecht München