CareLit Fachartikel
Erhöhte Wechselschichtzulage nach TV-VTarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) § 1 Abs. 2, §10 Abs. 7, 9
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 12 · S. 725 bis 726
Dokument
130106
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine erhöhte Wechselschichtzulage steht einem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 7 TV-V nur dann zu, wenn er die „versorgungsbzw. entsorgungstypische Wechselschichtarbeit in einer betrieblichen Einrichtung eines Energieoder Wasserversorgungs-unternehmens leistet. Die Tätigkeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebes, für den die Anwendung des TV-V nach dessen § 1 Abs. 2 vereinbart worden ist, genügt dafür nicht.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
TÄTIGKEIT
TARIFVERTRAG
ENERGIEVERSORGUNG
SCHICHTARBEIT
SERVICE
HÖHE
WASSERVERSORGUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
PRAXIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München