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Vergütung für Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft an Feiertagen (TV-Ärzte/VKA)TV-Ärzte/VKA §§8, 9, 10, 11

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 12 · S. 726 bis 727

Dokument
130107
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
726 bis 727
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ordnet der Arbeitgeber für einen Wochenfeiertag Rufbereitschaft an, hat der Arzt für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme auf Vergütung nach § 11 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Feiertagsvergütung. Die bisherige Rspr. des BAG zum BAT findet auf die Regelungen im TV-Ärzte/VKA Anwendung.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT VERGÜTUNG ARBEITGEBER BAT FEIERTAG ZEIT ARBEIT RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München