CareLit Fachartikel
Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst - AusschlussfristArbZG §6 Abs. 5; BGB §§249, 280, 286; Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Univ…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 12 · S. 728
Dokument
130109
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereitschaftsdienststunden, die in der Zeit zwischen 21. 00 Uhr und 6. 00 Uhr geleistet werden, sind Nachtarbeitsstunden LS. v. §22 Abs. 6 TV-Ärzte Hessen. Sie lösen den tariflichen Anspruch auf Zusatzurlaub als Ausgleich für geleistete Nacht-arbeit aus (s. BAG 23. 2. 2011 - 10 AZR 579/09 - zu § 28 TV-Ärzte/VKA [ZTR 2011, 495]).
Schlagworte
HESSEN
BAT
NACHTARBEIT
TARIFVERTRAG
TVÖD
URLAUB
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München