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Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Arbeitsbescheinigung - Bezug von ArbeitslosengeldBUrIG §7; IAO-Übereinkommen Nr. 132 Art. 9; SGB IM §312

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 12 · S. 730 bis 731

Dokument
130110
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
730 bis 731
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das ArbG hat zutr. festgestellt, dass eine andauernde Arbeitsunfähigkeit oder der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht zwangsläufig zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt. Erforderlich ist vielmehr eine Vereinbarung der Parteien über die Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten. Hiernach liegt ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses nur dann vor, wenn nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien das rechtlich an sich fortbestehende Arbeitsverhältnis tatsäch lich nur formaler Natur ist und keine irgendwie gearteten rechtlichen Bindungen im Hinblick auf die Wiederaufnah…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TVÖD RECHT RECHTSPRECHUNG RHEINLAND-PFALZ ENTSCHEIDUNG ARBEIT ES SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE Zeitschrift für Tarifrecht München