Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Arbeitsbescheinigung - Bezug von ArbeitslosengeldBUrIG §7; IAO-Übereinkommen Nr. 132 Art. 9; SGB IM §312
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 12 · S. 730 bis 731
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ArbG hat zutr. festgestellt, dass eine andauernde Arbeitsunfähigkeit oder der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht zwangsläufig zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt. Erforderlich ist vielmehr eine Vereinbarung der Parteien über die Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten. Hiernach liegt ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses nur dann vor, wenn nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien das rechtlich an sich fortbestehende Arbeitsverhältnis tatsäch lich nur formaler Natur ist und keine irgendwie gearteten rechtlichen Bindungen im Hinblick auf die Wiederaufnah…