CareLit Fachartikel

Werbung mit Zahnärztehaus erlaubt

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 12 · S. 40 bis 41

Dokument
130143
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

In dem Fall ging es um sechs Zahnärzte. Sie hatten sich zusammen in einem rund 450 Quadratmeter großen Haus nieder-gelassen und betrieben dort eine Gemeinschaftspraxis für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie. Gemeinsam beschäftigen sie dort mehr als 20 Mitarbeiter. In dem Haus befand sich zudem ein zahnärztliches Labor, das vorwiegend für die Zahnärzte tätig war. Für ihren Internetauftritt und in einer Zeitschriftenanzeige verwendeten sie die Bezeichnung „Zahnärztehaus. Ihre Internetadresse lautete „www.daszahnaerztehaus.de.

Schlagworte

MARKETING POLIKLINIK BERUFSORDNUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ BAUPLANUNG WERBUNG ES MEDIZIN GESUNDHEITSPOLITIK ZAHNÄRZTE GEMEINSCHAFTSPRAXIS KIEFERORTHOPÄDIE PATIENTEN FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG