CareLit Fachartikel
Werbung mit Zahnärztehaus erlaubt
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 12 · S. 40 bis 41
Dokument
130143
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall ging es um sechs Zahnärzte. Sie hatten sich zusammen in einem rund 450 Quadratmeter großen Haus nieder-gelassen und betrieben dort eine Gemeinschaftspraxis für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie. Gemeinsam beschäftigen sie dort mehr als 20 Mitarbeiter. In dem Haus befand sich zudem ein zahnärztliches Labor, das vorwiegend für die Zahnärzte tätig war. Für ihren Internetauftritt und in einer Zeitschriftenanzeige verwendeten sie die Bezeichnung „Zahnärztehaus. Ihre Internetadresse lautete „www.daszahnaerztehaus.de.
Schlagworte
MARKETING
POLIKLINIK
BERUFSORDNUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
BAUPLANUNG
WERBUNG
ES
MEDIZIN
GESUNDHEITSPOLITIK
ZAHNÄRZTE
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
KIEFERORTHOPÄDIE
PATIENTEN
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG