CareLit Fachartikel

G-BA beschließt Heilkundeübertragungs-Richtlinie

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 501 bis 502

Dokument
130178
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
501 bis 502
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Nach nunmehr dreijährigem Tauziehen zwischen den Vertretern der im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertretenen Organisationen, bei denen es - wie könnte es anders sein - um die Durchsetzung der jeweiligen partikularen Interessen und nicht um das Wohl der Patienten ging, hat der G-BA in seiner 39. Sitzung am 20. 10. 2011 die Heilkundeübertragungs-Richtlinie verabschiedet. Danach können die gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer künftig im Rahmen von Modellvorhaben nach §63 Abs. 3c SGB V bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Krankenund Altenpflegeberufe erproben.

Schlagworte

RICHTLINIE ANGEHÖRIGE DIABETES MELLITUS GESUNDHEIT HYPERTONIE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT ORGANISATIONEN PATIENTEN KRANKENPFLEGE SCHMERZTHERAPIE DEMENZ KRANKENHÄUSER PflegeRecht Neuwied