G-BA beschließt Heilkundeübertragungs-Richtlinie
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 501 bis 502
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach nunmehr dreijährigem Tauziehen zwischen den Vertretern der im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertretenen Organisationen, bei denen es - wie könnte es anders sein - um die Durchsetzung der jeweiligen partikularen Interessen und nicht um das Wohl der Patienten ging, hat der G-BA in seiner 39. Sitzung am 20. 10. 2011 die Heilkundeübertragungs-Richtlinie verabschiedet. Danach können die gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer künftig im Rahmen von Modellvorhaben nach §63 Abs. 3c SGB V bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Krankenund Altenpflegeberufe erproben.