CareLit Fachartikel

Keine Verpflichtung zur Videoüberwachung eines in die Psychiatrie eingewiesenen suizidgefährdeten PatientenBGB §253, §280 Abs. 1, §823 Abs. 1; ZPO § 360 Satz 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 518 bis 523

Dokument
130181
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
518 bis 523
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Kamerabzw. Videoüberwachungen selbstgefährdeter Patienten werden seit Jahren auf geschlossenen Abteilungen und in sogenannten Interventionsräumen immer mehr als geeignetes Mittel der Überwachung angesehen und entsprechend eingesetzt. Neben der Frage der Zulässigkeit solcher Mapnahmen stellt sich dabei auch immer die Frage einer möglichen Pflicht seitens des Krankenhausträgers, solche Überwachungsmaßnahmen zum Schutz des Patienten vor selbstschädigenden Handlungen einzusetzen.

Schlagworte

THERAPIE GUTACHTEN PSYCHIATRIE STATION AUFNAHME KRANKENHAUSTRÄGER PATIENTEN SCHADENSERSATZ ZEIT HÖHE ARM SPRACHE BEOBACHTUNG PROMETHAZIN BEHANDLUNGSFEHLER ES