CareLit Fachartikel
Keine Verpflichtung zur Videoüberwachung eines in die Psychiatrie eingewiesenen suizidgefährdeten PatientenBGB §253, §280 Abs. 1, §823 Abs. 1; ZPO § 360 Satz 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 518 bis 523
Dokument
130181
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kamerabzw. Videoüberwachungen selbstgefährdeter Patienten werden seit Jahren auf geschlossenen Abteilungen und in sogenannten Interventionsräumen immer mehr als geeignetes Mittel der Überwachung angesehen und entsprechend eingesetzt. Neben der Frage der Zulässigkeit solcher Mapnahmen stellt sich dabei auch immer die Frage einer möglichen Pflicht seitens des Krankenhausträgers, solche Überwachungsmaßnahmen zum Schutz des Patienten vor selbstschädigenden Handlungen einzusetzen.
Schlagworte
THERAPIE
GUTACHTEN
PSYCHIATRIE
STATION
AUFNAHME
KRANKENHAUSTRÄGER
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
ZEIT
HÖHE
ARM
SPRACHE
BEOBACHTUNG
PROMETHAZIN
BEHANDLUNGSFEHLER
ES