CareLit Fachartikel

Zum Erfordernis einer Aufklärung über mögliche Nervenschädigungen bei einer Blutentnahme

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 523 bis 531

Dokument
130182
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
523 bis 531
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Form sei eine Blutentnahme nur in Notfällen und zeit-druckbedingten Ausnahmefällen angezeigt, und auch hierbei sei auf eine möglichst geringe Punktions tiefe zu achren. Vielmehr habe es nahegelegen, an der freien Beuge des linken Arms Blut abzunehmen. Zudem hätten bereits aktuelle Blutwerte aus dem Zeitraum des ersten stationären Aufenthalts vom 17. — 23.10.2006 vorgelegen. Auch habe keine Aufklärung über die Blutentnahme am Handgelenk als Besonderheit stattgefunden.

Schlagworte

BLUTENTNAHME DOKUMENTATION BUNDESGERICHTSHOF AUFKLÄRUNGSPFLICHT THERAPIE RECHTSPRECHUNG PATIENTEN RISIKO ERBRECHEN RINGER-LÖSUNG ES LÄHMUNG DAUMEN HAND ERNÄHRUNGSZUSTAND UNTERARM