CareLit Fachartikel
Zum Erfordernis einer Aufklärung über mögliche Nervenschädigungen bei einer Blutentnahme
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 523 bis 531
Dokument
130182
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Form sei eine Blutentnahme nur in Notfällen und zeit-druckbedingten Ausnahmefällen angezeigt, und auch hierbei sei auf eine möglichst geringe Punktions tiefe zu achren. Vielmehr habe es nahegelegen, an der freien Beuge des linken Arms Blut abzunehmen. Zudem hätten bereits aktuelle Blutwerte aus dem Zeitraum des ersten stationären Aufenthalts vom 17. — 23.10.2006 vorgelegen. Auch habe keine Aufklärung über die Blutentnahme am Handgelenk als Besonderheit stattgefunden.
Schlagworte
BLUTENTNAHME
DOKUMENTATION
BUNDESGERICHTSHOF
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
RISIKO
ERBRECHEN
RINGER-LÖSUNG
ES
LÄHMUNG
DAUMEN
HAND
ERNÄHRUNGSZUSTAND
UNTERARM