CareLit Fachartikel

Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung »Altenpfleger«AltPflC § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 555 bis 559

Dokument
130185
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
555 bis 559
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Widerruf der Erlaubnis zum Führen von gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen ist auch in der Pflege immer wieder Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Dabei übersehen die bescheidenden Behörden bei ihren Ordnungs-verfügungen in Gestalt des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht selten, dass die Ordnungsver-fügung grundsätzlich einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und somit strenge Anforderungen zu erfüllen hat.

Schlagworte

ALTENPFLEGER PROGNOSE RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN HILFE ALTENPFLEGE FÜHRUNG PERSONEN BEURTEILUNG SCHREIEN ZEIT SCHREIBEN INTENTION ES NASE HAND