CareLit Fachartikel
Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung »Altenpfleger«AltPflC § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 555 bis 559
Dokument
130185
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Widerruf der Erlaubnis zum Führen von gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen ist auch in der Pflege immer wieder Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Dabei übersehen die bescheidenden Behörden bei ihren Ordnungs-verfügungen in Gestalt des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht selten, dass die Ordnungsver-fügung grundsätzlich einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt und somit strenge Anforderungen zu erfüllen hat.
Schlagworte
ALTENPFLEGER
PROGNOSE
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
HILFE
ALTENPFLEGE
FÜHRUNG
PERSONEN
BEURTEILUNG
SCHREIEN
ZEIT
SCHREIBEN
INTENTION
ES
NASE
HAND