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Maßstäbe für das Verfahren beim (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget nach § 17 Abs. 2 ff SGB IXSGB IX § 17 Abs. 2ff., § 14; BudgetVO; SGB VI § 10 Abs. 1

Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 229 bis 231

Dokument
130207
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
229 bis 231
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets (PB). Der 1956 geborene Kläger ist gelernter Heizungsbauer und leidet an Multipler Sklerose. Seit 1989 bezog er Rente wegen Berufsunfähigkeit, zuletzt seit 2001 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer. Nach einer einjährigen Beschäftigung bis Dezember 2002 begann der Kläger 2004 zu Lasten der beklagten Rentenversicherung eine Umschulung zum Techniker im Heizungsbau. Die Bewilligung dieser Leistung hob die Beklagte im September 2005 wegen Nichtteilnahme am Unterricht und somit mangel…

Schlagworte

LEISTUNGSTRÄGER URTEIL GERICHT ENTSCHEIDUNG GESETZ RECHT SKLEROSE LEISTUNG UNTERRICHT LEBEN RECHTSPRECHUNG HAND NAMEN ORIENTIERUNG PRAXIS PUBLIKATIONEN