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Wettbewerbsbeschränkungen durch Vergaberecht auf Arzneimittelmärkten

Klaue, S.; Schwintowski, H.-P.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 469 bis 478

Dokument
130211
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Klaue, S.; Schwintowski, H.-P.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
469 bis 478
Erschienen: 2011-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Gesetzliche Krankenkassen (GKK) stellen ihren Versicherten Leistungen grundsätzlich als Sachund Dienstleistungen zur Verfügung {§ 2 SGB V). Zu den Sachleistungen zählen auch Arzneimittel. GKK können mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel vereinbaren (§ 130a Abs. 8 SGB V). Dabei kann eine mengenbe-zogene Staffelung des Preisnachlasses, ein jährliches Umsatzvolumen mit Ausgleich von Mehrerlösen oder eine Erstattung in Abhängigkeit von messbaren Therapieerfolgen vereinbart werden (§ 130a Abs. 8 S. 2 SGB V). Auf den Abschluss der Rabattverträge sind die Vorschrifte…

Schlagworte

WETTBEWERB ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN RECHT TÄTIGKEIT VORSCHRIFTEN HÖHE EFFIZIENZ GESUNDHEITSWESEN VERHALTEN RICHTLINIE ARZNEIMITTELKOSTEN ELEMENTE INDUSTRIE EUROPA INTERNET