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Die Auslegung der §§ 24a, 24b AMG, die das Gemeinschaftsrecht, dessen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber und Sinn und Zweck des Unterlagenschutzes berücksichtigt, ergibt, d…

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 478 bis 480

Dokument
130212
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
478 bis 480
Erschienen: 2011-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das streitgegenständliche Fertigarzneimittel „N4. 750 mg Tabletten, das jetzt die Bezeichnung „El. W. N4. 750 mg Tabletten (Zul.Nr. 77978.00.00) trägt, ist die dritte sich auf das Referenzarzneimittel ,,P. ® beziehende Zulassung. Diese wurde der Beigeladenen am 23. Juni 2010 erteilt. Unter dem 21. März 2011 ordnete das BfArM auf Antrag der Bcigelade-nen die sofortige Vollziehung der Zulassung für dieses Arzneimittel an.

Schlagworte

RICHTLINIE WIRKUNG ARZNEIMITTEL NORM RECHTSPRECHUNG VERLETZUNG ZULASSUNG STÄRKE TABLETTEN UNTERLAGEN EIGENTUM DEUTSCHLAND Pharma Recht Frankfurt