CareLit Fachartikel
Die Auslegung der §§ 24a, 24b AMG, die das Gemeinschaftsrecht, dessen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber und Sinn und Zweck des Unterlagenschutzes berücksichtigt, ergibt, d…
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 478 bis 480
Dokument
130212
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das streitgegenständliche Fertigarzneimittel „N4. 750 mg Tabletten, das jetzt die Bezeichnung „El. W. N4. 750 mg Tabletten (Zul.Nr. 77978.00.00) trägt, ist die dritte sich auf das Referenzarzneimittel ,,P. ® beziehende Zulassung. Diese wurde der Beigeladenen am 23. Juni 2010 erteilt. Unter dem 21. März 2011 ordnete das BfArM auf Antrag der Bcigelade-nen die sofortige Vollziehung der Zulassung für dieses Arzneimittel an.
Schlagworte
RICHTLINIE
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
NORM
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
ZULASSUNG
STÄRKE
TABLETTEN
UNTERLAGEN
EIGENTUM
DEUTSCHLAND
Pharma Recht
Frankfurt