CareLit Fachartikel

Gestaltung des Verwaltungsverfahrens im besonderen Kündigungsschutz

Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 202 bis 203

Dokument
130244
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
202 bis 203
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Nach dieser Norm ist dann, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (Etwas anderes gilt nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X nur, wenn von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll.

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG GUTACHTEN ES MENSCHEN PROGNOSE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG UNTERLAGEN KRANKHEIT Behindertenrecht Stuttgart