CareLit Fachartikel
Gestaltung des Verwaltungsverfahrens im besonderen Kündigungsschutz
Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 202 bis 203
Dokument
130244
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dieser Norm ist dann, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (Etwas anderes gilt nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X nur, wenn von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
GUTACHTEN
ES
MENSCHEN
PROGNOSE
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
UNTERLAGEN
KRANKHEIT
Behindertenrecht
Stuttgart