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SGB IX § 81 Abs. 2; AGG §§ 3, 5, 6, 15 Abs. 2 Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 206 bis 209

Dokument
130245
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
206 bis 209
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte prüfte nicht, ob die ausgeschriebene Stelle mit einem schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit einem bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Auch hatte die Beklagte keinen Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufgenommen und die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt. Die Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 SGB IX erfüllt die Beklagte nicht.

Schlagworte

BEWERBUNG ENTSCHÄDIGUNG DISKRIMINIERUNG RECHT RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER PERSONEN MENSCHEN ARBEIT INTERNET SCHREIBEN ES HÖHE ARBEITSPLATZ DEUTSCHLAND ORGANISATIONEN