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SGB IX § 81 Abs. 2; AGG §§ 3, 5, 6, 15 Abs. 2 Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 206 bis 209
Dokument
130245
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte prüfte nicht, ob die ausgeschriebene Stelle mit einem schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit einem bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Auch hatte die Beklagte keinen Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufgenommen und die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt. Die Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 SGB IX erfüllt die Beklagte nicht.
Schlagworte
BEWERBUNG
ENTSCHÄDIGUNG
DISKRIMINIERUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
PERSONEN
MENSCHEN
ARBEIT
INTERNET
SCHREIBEN
ES
HÖHE
ARBEITSPLATZ
DEUTSCHLAND
ORGANISATIONEN