SGB IX §§ 102 Abs. 3 und 4, 108; SchwbAV§17 Abs.laKostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz für einen blinden Beschäftigten - Höhe des Anspruchs - Ermessen des Integrat…
Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 215 bis 218
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist blind und als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 100 vom Hundert anerkannt. Er betreibt ein Einzelhandelsunter nehmen für Unterhaitungselektronik in Berlin. Im Oktober 2004 beantragte er erstmals Mittel für eine Arbeitsassistenz beim Landesamt für Gesundheit und Soziales des Beklagten, die ihm mit Bescheid vom 17.11.2004 für den Zeitraum 2005 bis 2006 in Höhe von 2 100 Euro monatlich für einen anerkannten Assistenzbedarf von acht Stunden täglich bewilligt wurden. Seither beschäftigt er durchgehend eine Arbeitsassistenz zu einem Bruttolohn von 1 750 Euro.