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SGB IX §§ 14, 33 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 8 Satz 1 Nr. 3; SGB III §§ 59 ff. und 97 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Assistenz während der Berufsausbildung - Berufsschulb…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 218 bis 223

Dokument
130249
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
218 bis 223
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Leistungsberechtigte befindet sich seit dem 1. 8. 2008 in der Ausbildung zum Karosserieund Fahrzeugbaumechaniker. Am 8. 10. 2009 beantragte der Leistungsberechtigte eine »>Arbeitsassistenz für die Beruf sschulbegleitung«. Mit Schreiben vom selben Tag leitete der Kläger den Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben gemäß § 102 SGB IX unter Hinweis auf § 14 SGB IX mit der Bitte um Entscheidung nach § 33 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX an die Beklagte weiter. Dort heißt es, die beantragte Arbeitsassistenz werde zur Ausübung der Berufsausbildung des Leistungsberechtigten benötigt. Eine Berufsausbildung sie Voraussetzung…

Schlagworte

REHABILITATIONSTRÄGER BERUFSAUSBILDUNG LEISTUNG KOSTEN AUSBILDUNG HILFE ARBEIT SCHREIBEN MENSCHEN ES HÖHE RECHTSPRECHUNG ARBEITSFÖRDERUNG WISSENSCHAFT KULTUR VERZÖGERUNG