SGB IX §§ 14, 33 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 8 Satz 1 Nr. 3; SGB III §§ 59 ff. und 97 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Assistenz während der Berufsausbildung - Berufsschulb…
Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 12 · S. 218 bis 223
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Leistungsberechtigte befindet sich seit dem 1. 8. 2008 in der Ausbildung zum Karosserieund Fahrzeugbaumechaniker. Am 8. 10. 2009 beantragte der Leistungsberechtigte eine »>Arbeitsassistenz für die Beruf sschulbegleitung«. Mit Schreiben vom selben Tag leitete der Kläger den Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben gemäß § 102 SGB IX unter Hinweis auf § 14 SGB IX mit der Bitte um Entscheidung nach § 33 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX an die Beklagte weiter. Dort heißt es, die beantragte Arbeitsassistenz werde zur Ausübung der Berufsausbildung des Leistungsberechtigten benötigt. Eine Berufsausbildung sie Voraussetzung…