Neue Grenzwerte für Probanden
Siegmund-Schultze, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 2228 bis 2229
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob Kliniken oder niedergelassene Praxen, in denen mit ionisierenden Strahlen gearbeitet wird, die vorgeschriebenen Qualitätsstandards einhalten, prüfen die Ärztlichen Stellen; diese sind in der Regel bei den Landesärztekammern angesiedelt. Ein heikles Thema ist die Frage, wie viel Personal erforderlich ist, um die Strahlenschutz-bestimmungen einzuhalten. Die neue Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin nimmt dazu nun explizit Stellung: Künftig wird sich die Zahl der Ärzte, Medizinphysiker und der medizintechnischen Mitarbeiter mit Fachkunde im Strahlen schütz stärker als bisher an der Zahl der Geräte orientier…