CareLit Fachartikel
Akute Sturzgefährdung im Krankenhaus - Bettgitter BGB § 278, § 280 Abs. 1, § 611; SGB X § 116 Abs.
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 11 · S. 590 bis 595
Dokument
130371
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Verletzung von Obhutsund Verkehrssicherungspflichten seitens des Trägers einer Klinik bzw. seitens des Pflegepersonals gegenüber gefährdeten Patienten sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Frage, welche Maßnahmen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren geeignet sind, um eine gesteigerte Sorgfaltsund Aufsichtspflicht zur Sicherung des Patienten zu ermöglichen. Dass diese Frage nicht pauschal, sondern nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden kann, versteht sich von selbst.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
FIXIERUNG
STURZ
ENTSCHEIDUNG
RECHT
BODEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
ES
RISIKO
HAND
MENSCHEN
LEBEN
GESUNDHEITSZUSTAND