CareLit Fachartikel

Akute Sturzgefährdung im Krankenhaus - Bettgitter BGB § 278, § 280 Abs. 1, § 611; SGB X § 116 Abs.

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 11 · S. 590 bis 595

Dokument
130371
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
590 bis 595
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Verletzung von Obhutsund Verkehrssicherungspflichten seitens des Trägers einer Klinik bzw. seitens des Pflegepersonals gegenüber gefährdeten Patienten sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Frage, welche Maßnahmen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren geeignet sind, um eine gesteigerte Sorgfaltsund Aufsichtspflicht zur Sicherung des Patienten zu ermöglichen. Dass diese Frage nicht pauschal, sondern nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden kann, versteht sich von selbst.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS FIXIERUNG STURZ ENTSCHEIDUNG RECHT BODEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ ES RISIKO HAND MENSCHEN LEBEN GESUNDHEITSZUSTAND