CareLit Fachartikel

Austritt einer Altenpflegerin aus der Kirche stellt kein sperrzeitbegründendes Verhalten dar SGB IN § 144 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 11 · S. 608 bis 611

Dokument
130374
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
608 bis 611
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Geklagt hatte eine ehemalige, beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising seit 1974 angestellte Alten-pflegerin, die am 15.11.2007 aus der katholischen Kirche austrat. Sie »hadere seit geraumer Zeit mit dem kirchlichen Glauben«, so die Alten pflegen n. Auch ein persönliches Gespräch mit ihrem katholischen Arbeitgeber konnte die Frau nicht mehr umstimmen.

Schlagworte

KIRCHE ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG VERHALTEN ZEIT ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSLOSIGKEIT RELIGION MENSCHEN PRAXIS LEISTUNG NATUR