CareLit Fachartikel
Austritt einer Altenpflegerin aus der Kirche stellt kein sperrzeitbegründendes Verhalten dar SGB IN § 144 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 11 · S. 608 bis 611
Dokument
130374
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geklagt hatte eine ehemalige, beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising seit 1974 angestellte Alten-pflegerin, die am 15.11.2007 aus der katholischen Kirche austrat. Sie »hadere seit geraumer Zeit mit dem kirchlichen Glauben«, so die Alten pflegen n. Auch ein persönliches Gespräch mit ihrem katholischen Arbeitgeber konnte die Frau nicht mehr umstimmen.
Schlagworte
KIRCHE
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
VERHALTEN
ZEIT
ES
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLOSIGKEIT
RELIGION
MENSCHEN
PRAXIS
LEISTUNG
NATUR