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Entscheidungskompetenz und -verfahren zum Erlass von Mängelbescheiden nach § 115 Abs. 2 Satz 1 SGB2 - zugleich Anmerkungen zur Dogmatik der Kündigung des Versorgungsvertrags (Teil…

Bachern, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 618 bis 626

Dokument
130375
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachern, J.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
618 bis 626
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Tatsachenfeststellung obliegt nicht etwa dem MDK, wie zuweilen sinngemäß in Bescheiden zu lesen ist, und ebenso wenig dem Prüfdienst der PKVoder beauftragten Sachverständigen. Ihnen ist diese Kompetenz nicht gesetzlich eingeräumt. Die Feststellung der Qualitätsmängel hat vielmehr auf der Grundlage des Prüfberichts gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 unter Beachtung des Gegenvorbringens des Einrichtungsträgers, insbesondere desjenigen in der Anhörung, gegebenenfalls nach weiterer Sachaufklärung, regelmäßig durch Einholung einer Stellungnahme des MDK zum Gegenvorbringen, und ebenfalls gemeinsam zu erfolgen. Das SG Münster8…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG SOZIALHILFETRÄGER KÜNDIGUNG ERLASS MDK SOZIALHILFE PRAXIS ES RECHTSANWÄLTE VERSTÄNDNIS RECHTSPRECHUNG SELBSTKONTROLLE GESUNDHEIT TERMINOLOGIE ORGANISATIONEN NATUR