Entscheidungskompetenz und -verfahren zum Erlass von Mängelbescheiden nach § 115 Abs. 2 Satz 1 SGB2 - zugleich Anmerkungen zur Dogmatik der Kündigung des Versorgungsvertrags (Teil…
Bachern, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 618 bis 626
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tatsachenfeststellung obliegt nicht etwa dem MDK, wie zuweilen sinngemäß in Bescheiden zu lesen ist, und ebenso wenig dem Prüfdienst der PKVoder beauftragten Sachverständigen. Ihnen ist diese Kompetenz nicht gesetzlich eingeräumt. Die Feststellung der Qualitätsmängel hat vielmehr auf der Grundlage des Prüfberichts gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 unter Beachtung des Gegenvorbringens des Einrichtungsträgers, insbesondere desjenigen in der Anhörung, gegebenenfalls nach weiterer Sachaufklärung, regelmäßig durch Einholung einer Stellungnahme des MDK zum Gegenvorbringen, und ebenfalls gemeinsam zu erfolgen. Das SG Münster8…